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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnungsgesellschaft Humplmayr GmbH & Co. KG, Am Gangsteig 9, 85551 Kirchheim b. Mü. („Wir“, „Veranstalter“) für die Veranstaltungen im Aussenbereich des REZ und für die Buchung von Tickets zu den REZ Kulturevents 2026, sowie für die Durchführung von Open-Air Kinos im REZ während der Sommermonate.


1. Geltung der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen von Eventtickets durch Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Analog gilt diese AGB für Besucher jeglicher Events und Feste im REZ auch wenn diese kostenlos sind.

„Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Weiterverkauf bzw. die unentgeltliche Weitergabe von Tickets ist nicht erlaubt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung aufgrund äußerer Umstände (z.B. wegen zu schlechten Wetters) verschoben werden muss.


2. Zustandekommen eines Vertrages

Die Kultur-Events im REZ werden vollständig und ausschließlich unter Freiem Himmel im Außenbereich des REZ durchgeführt. Der Sitzplatzbereich liegt in einem mit Absperrgitter eingefriedeten Event-Bereiche. Die Ticketausstellung erfolgt personalisiert auf den Karteninhaber (bzw. demjenigen der die Buchung vornimmt) mit Zuordnung von festen Sitzplatznummern.

Diejenigen Personen die vom Buchenden innerhalb eines Buchungsvorganges gebucht werden (mindestens 2 bis maximal 10 Personen), gelten gegenüber dem Veranstalter als Gruppe.

Die Reservierung der Event-Tickets kommt rechtsgültig zustande, wenn die unten- stehenden Schritte von einem Verbraucher durchgeführt werden und abschlie- ßend auf den Button „Jetzt reservieren“ (= kaufen) geklickt wird und wir die Ticketbestellung per E-Mail bestätigen.

Der Kauf der Eventtickets erfolgt üblicherweise über die Webseite www.rez.de und erfolgt in folgenden Schritten:

 1) Auswahl des Events unter: https://www.rez.de/news_de/eintrag/rez_kulturevents_2026 
 2) Auswahl der fest zugewiesenen Plätze (mindestens 2 bis maximal 10)
 3) Zur Kasse
 4) Registrierung, Login erstellen (sofern noch nicht vorhanden)
 5) Zahlungsart (idR nur Paypal)
 6) Bestellung abschließen

Im Ausnahmefalle besteht auch die Möglichkeit Tickets im Verwaltungsbüro des Veranstalters (im REZ Heimstetten, Am Gangsteig 9, 1. OG) gegen Barzahlung zu erwerben. Hier können jedoch nur „die gem. Onlinebuchungssystem noch verfügbaren Tickets“ erworben werden.


3. Vorstellung, Tickets und Preise

3.1 Tickets werden für verschiedene Kategorien angeboten, welche im Buchungstool jeweils deutlich sichtbar farblich gekennzeichnet und mit „Block, Reihe und Platznummer“ oder mit „Tisch/Liege Nr“ bezeichnet sind. Ticketpreise können sich während des Verkaufszeitraumes ändern, Teilbereiche/Kategorien erst während des Vorverkaufszeitraumes zum buchen angeboten werden.

Auf die Tickets zum Willy Astor Event wird 7% MwSt erhoben. Der Ticketpreis beinhaltet also 7% Mehrwertsteuer, es wird nur der Bruttobetrag auf den Tickets ausgewiesen.

3.2 Die Tickets werden dem Besucher kostenlos per E-Mail zugestellt (es fallen keine weiteren Buchungsgebühren an). Das Ticket berechtigt den Besucher zum Besuch des gebuchten Events und ist am Einlass ausgedruckt oder auf dem Smartphone vorzuzeigen.

3.3 Es obliegt dem Veranstalter, ob ein Event (z.B. wegen zu schlechten Wetters), auf ein anderes Datum (auch „unter der Woche“) verschoben wird (in diesem Falle behalten alle Karten ihre Gültigkeit), oder ob das Event ganz entfällt (in diesem Falle werden die Ticketkosten vollumfänglich zurückerstattet). Dies gilt auch im Falle einer Absage wegen einer Verwehrung/Entziehung der Genehmigung durch die Behörde.

3.4 Eine Verschiebung/Absage erfolgt durch das Senden einer E-Mail durch den Veranstalter an den zu Buchenden, und kann sehr kurzfristig erfolgen. Der Ersatztermin kann auch unter der Woche liegen. Im Falle einer endgültigen Absage durch den Veranstalter entfallen beiderseitig jegliche Rechte und Pflichten aus dieser Ticketbuchung. Schadenersatzansprüche an den Veranstalter wegen Terminverschiebung oder Ausfall von Vorstellungen sind ausgeschlossen.

3.5 Erfolgt ein Abbruch nach Beginn der Veranstaltung (z.B. wegen sich verschlechterndem Wetter), so bietet der Veranstalter einen Ersatztermin an sofern die Veranstaltung bis zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger wie 45 Minuten gedauert hat. Bei einem Abbruch nach 45 Minuten Spielzeit besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und es erfolgt keine Ticketkostenerstattung. Sollte auch der Ersatztermin innerhalb der ersten 45 Minuten abgebrochen werden müssen, so werden die Ticketkosten zurückerstattet.

3.6 Je Reservierung sind immer nebeneinander liegende Sitzplätze zu buchen (auch „kategorieübergreifend“ möglich). „Leerplätze“ sind zu vermeiden und werden idR vom Buchungssystem auch „nicht angeboten“.

3.7 Der Besuch eines Kulturevents im REZ 2026 bei dem ein „namhafter“ Künstler auftritt, ist kostenpflichtig. Die nach Kategorie gestaffelten Preise für den jeweiligen Künstler sind bei der Online-Buchung ersichtlich. Sofern die Buchung von Tickets bzw die Teilnahme an bestimmten Events im Reservierungstool kostenfrei möglich ist, sind trotzdem die vorgenannten Buchungsdetails einzuhalten.

3.8 Am Eingang zum Kulturevent im REZ findet ab dem auf den Tickets genannten Zeitpunkt („Einlass ab“) eine Eingangskontrolle statt. Bei einem Auftritt eines „namhaften“ Kabarettisten müssen die Sitzplätze im weitläufigen Bereich vor der Bühne eingenommen werden, bevor der Künstler mit seiner Darbietung begonnen hat. Am Eingang zum Event findet ab Einlass und so lange bis alle gebuchten Tickets ihren Platz zugewiesen bekommen haben, eine Eingangskontrolle statt.

3.9 Nach Beginn des Kulturevents behält sich der Veranstalter vor, verspätete Besucher zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Eventbereich zu führen. Mit Beginn des Kulturevents erlischt der Anspruch des Besuchers auf den gebuchten Platz aus Sicherheitsgründen sowie aus Rücksicht auf die Kabarettisten sowie die sonstigen mitwirkenden Personen.

3.10 Eine Stornierung von Tickets bzw Rückerstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Davon ausgenommen sind diejenigen Fälle, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt werden

3.11 Die "Open Air Kino" Events im REZ sind weiterhin kostenlos und unterliegen nicht den hier unter 3) dargelegten Bedingungen. Für die Open Air Kino Events im REZ gibt es keine vorherige Reservierungsmöglichkeit, die Sitzplatzmöglichkeiten sind begrenzt so dass wir empfehlen rechtzeitig vor dem Start des Kinoevents sich vor Ort einen Sitzplatz zu sichern.

3.12 Der Veranstalter ist berechtigt Foto- und Videoaufnahmen der Events im REZ anzufertigen bzw durch Dritte anfertigen zu lassen. Das REZ ist zwar Privatgrundbesitz aber öffentlich gewidmeter Raum.


4. Nichtbestehen bzw. Bestehen eines Widerrufsrechts und Muster Wi- derrufsformular

4.1 Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der von uns im Namen der Veranstalter angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns namens des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets.

4.2 Wir haben das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall behalten wir weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren. Weitergehende Schadenersatzansprüche von uns sowie des jeweiligen Veranstalters aus dessen Vertragsverhältnis bleiben ggf. daneben bestehen.

4.3 Besucher, deren Anfahrt zum Event-Bereich durch externe Umstände (z.B. Streik, extreme Witterung) erschwert oder unmöglich wird, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

4.4 Sofern eine Vorstellung abgebrochen wird, wird der Ticketpreis nur dann rückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte des Kulturevents gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 14 Tagen geltend gemacht wird


5. Jugendschutz

Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Wir werden die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften überwachen und kontrollieren. Jugendlichen unter 14 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Kulturevent-Gelände gewährt.

Für die Open-Air Kino-Events im REZ gilt weiterführend: die FSK-Angabe (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film geeignet ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Der Veranstalter wird i.d.R. Filme mit FSK 12 Jahre zeigen. In diesem Falle können Kinder ab 6 Jahren den Film ansehen, wenn dies zusammen mit einer personensorgeberechtigten Person erfolgt, welche ihre Legitimation unaufgefordert vorzuweisen hat.

Die "Open Air Kino" Events im REZ sind weiterhin kostenlos und unterliegen nicht den hier unter 3) dargelegten Bedingungen. Wann das nächste Open-Air Kino im REZ stattfindet, wird kurzfristig über Social Media sowie ggf. über Plakataushang im REZ mitgeteilt, diese finden i.d.R. "bei einer wunderbaren Sommernacht" statt. Für die Open Air Kino Events im REZ gibt es keine vorherige Reservierungsmöglichkeit, die Sitzplatzmöglichkeiten sind begrenzt so dass wir empfehlen rechtzeitig vor dem Start des Kinoevents sich vor Ort einen Sitzplatz zu sichern.


6. Hausrecht

6.1 Dem Veranstalter steht auf dem gesamten Gelände das alleinige Hausrecht zu.

6.2 Den Anweisungen des Veranstalters, deren Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei, Security) ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.

6.3 Personen, die aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, oder Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.

6.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durch Abtasten und Sichtkontrollen durchzuführen. Besucher, die sich diesen Kontrollen verweigern, haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.

6.5 Der Veranstalter, beauftragte Dienstkräfte, Vertreter sowie der Ordnungsdienst dürfen Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Veranstalter, beauftragten Dienstkräften, Vertretern sowie dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.

6.6 Wird einem Besucher aus oben genannten Gründen der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.

6.7 Der Veranstalter sorgt im notwendigen und geeigneten Rahmen für die sichere und reibungslose Umsetzung der REZ-Events. Insbesondere werden im Rahmen eines Sicherheitskonzepts auch sog. "Anti-Terror-Sperren" installiert.

6.8 Auf dem Gelände ist verboten:
  • das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und Flaschen;
  • jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen;
  • das Mitführen von Waffen jeglicher Art;
  • das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.);
  • das Entzünden von offenem Feuer;
  • das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art;
  • die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;
  • das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind; das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen
  • das Mitbringen, Aufstellen und Benutzen von Stühlen und Tischen;
  • bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
  • bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
  • das Auslegen von Handzetteln und das Anbringen von Plakaten
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern darüber hinaus den Zutritt zu verweigern, wenn sie Gegenstände mit sich führen, die nach Einschätzung des Veranstalters ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Bewertung eines solchen Risikos erfolgt nach alleinigem Ermessen des Veranstalters.


7. Copyright, Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche aufgeführten Filme und Musikstücke urhe- berrechtlich geschützt sind. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnun- gen von Veranstaltungen auf dem Gelände ist ohne Genehmigung des Veranstal- ters ausnahmslos verboten. Professionelle Video-/ Fotokameras und Tonauf- zeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung des Veranstalters nicht auf das Ge- lände eingebracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom Veranstalter, deren Mitarbeitern sowie Erfüllungsgehilfen überwacht. Ein Verstoß kann zum Verweis des Besuchers von der Veranstaltung führen.


8. Hinweis auf den dauerhaften Betrieb einer Videoüberwachungsanlage im REZ:

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vom 25.05.2018 (und derer Aktualisierungen) haben wir als „nichtöffentliche Stelle“ die Besucher und Kunden des REZ Heimstetten auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO darüber zu informieren, dass wir als Grundstückseigentümer eine Videoüberwachung des „Innenbereichs des REZ Heimstetten“ betreiben. Diese Videoüberwachungsanlage wird zur Wahrung der berechtigten Interessen des Grundstückseigentümers (= Kamerabetreiber) betrieben. Das Live-Videobild ist auf der Homepage des Veranstalters www.rez.de ersichtlich. Der Videostream wird regelmäßig über einen Zeitraum von sieben Tagen gespeichert. Dies ist notwendig zur Abschreckung von Straftaten im öffentlichen Bereich des REZ und zur Kontrolle bzw. zur Überführung von Tätern. Bei berechtigtem Interesse wird gegen Ersatz unserer Aufwendungen eine Einsichtnahme in den Videostream gewährt.


9. Haftung

Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die ein Besu- cher auf Grund einer Pflichtverletzung des Veranstalters erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Veranstalter nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen).

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten ihres Personals beruht. Die Besucher haf- ten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.

Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen einem Besucher und dem Veranstalter individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen den vorgenannten Regelungen vor.


10. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die im Event-Bereich gefunden werden, sind bei Mitarbeitern des Veranstalters abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist den Mitarbeitern des Veranstalters anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 BGB.


11. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer/Besucher und dem Veranstal- ter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Ge- schäftssitz des Veranstalters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – München.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie etwaigen sonstigen vertraglichen Ab- sprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe- kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.


Stand: 30.11.2026

gez.
Fritz Humplmayr
Geschäftsführer
Wohnungsgesellschaft Humplmayr
GmbH & Co. KG